Das E-Rezept, auch bekannt als elektronisches Rezept, gibt es seit 2017 in Deutschland. Seit Jahresbeginn ist es in deutschen Arztpraxen und Apotheken Realität. Mit dem E-Rezept kannst du deine verschriebenen Medikamente bequem in der Löwen- oder Rosen-Apotheke einlösen. Dies bietet eine moderne und zeitsparende Alternative zum herkömmlichen Papierrezept.
Wie funktioniert das E-Rezept
Das E-Rezept wird von einer Ärztin bzw. einem Arzt digital erstellt, signiert und in der Arztpraxis auf einem zentralen System (E–Rezept-Fachdienst) gespeichert. E-Rezepte werden mehrfach verschlüsselt übermittelt und sicher gespeichert. Sie sind fälschungssicher, dann sie sind nur für dich, die Arztpraxis und die Apotheke sichtbar.
Anschließend kannst du das E-Rezept problemlos in deiner Löwen- oder Rosen-Apotheke einlösen – falls die verschriebenen Arzneimittel verfügbar sind. Hast du Folgerezepte, z. B. für Dauermedikation, so können Sie diese im laufenden Quartal telefonisch in Ihre Arztpraxis bestellen, ohne persönlich vor Ort zu sein. Im neuen Quartal legst du deine elektronische Gesundheitskarte wieder persönlich beim Arzt vor.
Einlösung des E-Rezeptes
Es gibt zurzeit drei Möglichkeiten, um dein E-Rezept bei uns einzulösen
- Mit der elektronischen Gesundheitskarte
- Mit der E-Rezept-App der gematik
- Mit dem Papierausdruck
Unsere Empfehlung – Komm einfach mit deiner Gesundheitskarte in die Apotheke. Die Karte wird eingelesen und das E-Rezept direkt abgerufen. Ohne zusätzliche PIN oder App.
NEU-Demnächst bei uns möglich:
4. Weg zum Einlösen – E-Rezept einfach auf App „gesund.de“ laden und gleich senden
Zukünftig kannst du dein E-Rezept von deiner Gesundheitskarte direkt auf unsere App „gesund.de“ herunterladen – ohne Papierausdruck.
- Daher empfehlen wir schon jetzt die App auf dein Handy zu laden.
- Hinterlege deine Löwen- oder Rosen Apotheke als Stammapotheke (QR-Codes scannen).
Sei dann sofort startklar, wenn die rein digitale Lösung zur Verfügung steht. Klick einfach mein Foto und lade die App herunter.
Gültigkeit eines E-Rezeptes
Die Gültigkeit eines E-Rezeptes, auf dem verschreibungsfähige Arzneimittel, Medizinprodukte und Hilfsmittel verordnet, die von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden, beträgt 28 Tage. Solange wie das vorherige Rezept auf rosa Rezept.
Das E-Rezept gilt auch für die früheren grünen Rezepte (in der Regel nicht verschreibungspflichtiges Medikamente). Diese sind unbegrenzt gültig. Außer wenn verschreibungspflichtige Arzneimittel verordnet werden, reduziert sich die Gültigkeitsdauer auf drei Monate.
Ich hoffe, wir haben einige Fragen geklärt und freuen uns auf deinen Besuch in unseren Apotheken-vor-Ort. Bei weiteren Fragen zum E-Rezept oder anderen Leistungen beraten wir dich gern.
Michael Ganter und die Teams der Rosen- und Löwen-Apotheke